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Franz Neuwirth, BMUK IV/3
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Nach der Ratifikation der Konvention durch Österreich
wurde in gemiensamen Beratungen des Bundesministeirums für Unterricht
und kulturelle Angelegenheiten (das die Belange des Kulturerbes wahrnimmt
auch auch bei sogenannten Kulturlandschaften federführend ist), des
Bundesdenkmalamtes und von Vertretern jedes Bundeslnades eine (auch vom
UNESCO-Welterbezentrum geforderte und an diees berits übermittelte)
vorläufige Liste all derjenigen Objekte erstellt, die Österreich
in den nächsten Jahren (eine Aufnahme ist nur sukzessive möglich)
einzureichen beabsichtigt. Es sind dies nachstehende Objekte.
Außer den beiden bereits in die Welterbeliste
aufgenommenen Objekten Schloß und Part von Schönbrunn sowie
Altstadt von Salzburg wurden bisher zur Eintragung in die Liste des Welterbes
nachstende Objekte beantragt - dazu der Stand des
jeweiligen Verfahrens:
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