Weltkulturerbe UNESCO
Wie erfolgt die Auswahl der Objekte in Österreich und welche wurden bisher insgesamt ausgewählt?

Impulsreferat: KULTURERBE


Franz Neuwirth, BMUK IV/3

Nach der Ratifikation der Konvention durch Österreich wurde in gemiensamen Beratungen des Bundesministeirums für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten (das die Belange des Kulturerbes wahrnimmt auch auch bei sogenannten Kulturlandschaften federführend ist), des Bundesdenkmalamtes und von Vertretern jedes Bundeslnades eine (auch vom UNESCO-Welterbezentrum geforderte und an diees berits übermittelte) vorläufige Liste all derjenigen Objekte erstellt, die Österreich in den nächsten Jahren (eine Aufnahme ist nur sukzessive möglich) einzureichen beabsichtigt. Es sind dies nachstehende Objekte.

Außer den beiden bereits in die Welterbeliste aufgenommenen Objekten Schloß und Part von Schönbrunn sowie Altstadt von Salzburg wurden bisher zur Eintragung in die Liste des Welterbes nachstende Objekte beantragt - dazu der Stand des jeweiligen Verfahrens:



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