Die Anfänge

Unter der Herrschaft von Graf Kaspar ( 1573 bis 1640 ) erlebte Hohenems eine nie gekannte Blütezeit. Er übte eine umsichtige Verwaltung aus, vergrößerte sein Herrschaftsgebiet, baute Hohenems zu einer schönen Residenzstadt aus, vollendete den Palastbau, ließ erstmals in Vorarlberg ein Buch drucken und sammelte Bücher.
1617 traf er eine weitere wichtige Entscheidung. Den Juden, einer immer wieder diskriminierten und grausam verfolgten Menschengruppe, gestattete er die Niederlassung in Hohenems. Dies tat Graf Kaspar aber nicht, weil er so ein großer Menschenfreund war. Vielmehr verfolgte er wirtschaftliche Interessen. Um die Emser Wirtschaft anzukurbeln, erlaubte er den Juden den Handel mit Geld und Waren.
In einem Schutzbrief wurde genau festgelegt, wie viel sie zu bezahlen und welche anderen Abgaben sie zu leisten hatten, damit sie in Hohenems bleiben durften.
Die Juden wurden aber nicht - wie in den meisten anderen Herrschaftsgebieten – gezwungen in einem Ghetto zu leben. Vielmehr wurde es ihnen gestattet, Häuser, eine Synagoge und eine Schule zu errichten. Weiters wurde ihnen ein Platz als Friedhof zugewiesen. Sie durften ihre Religion also relativ frei ausüben.
Dauerhafte Sicherheit bot der Schutzbrief aber nicht. Es kam zu Gewaltausbrüchen gegenüber der jüdischen Bevölkerung. 1676 wurden die Juden sogar aus Hohenems ausgewiesen. Viele zogen in das nicht weit entfernte Dorf Sulz. Erst 1688 gestattete man ihnen die Rückkehr. Doch blieben einige Familien weiter in Sulz, so auch die Vorfahren von Salomon Sulzer. 1744 kehrten auch sie nach gewaltsamen Übergriffen nach Hohenems zurück.  Vom Schutzjuden zum jüdischen Bürger

Kaiser Josef II. ( 1765 – 1790 ) erließ Gesetze, sogenannte „Toleranzpatente“, die die Unterschiede in der Behandlung von Juden und Christen aufheben sollten. So wurden die bestehenden Berufsverbote für Juden aufgehoben und die Möglichkeit zum Betreiben von Ackerbau gewährt. Trotzdem gab es noch erhebliche Einschränkungen, so zum Beispiel das Recht, sich in jedem Ort Österreichs niederzulassen. Auch eine Heirat musste noch behördlich genehmigt werden.
Erst das „Staatsgrundgesetz“ von 1867 brachte der jüdischen Bevölkerung die Gleichstellung mit katholischen und evangelischen Bürgern des Landes. 
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