Diese konkreten Beispiele beziehen sich auf Hexenprozesse auf dem Gebiet der heutigen österreichischen Bundesländer Vorarlberg, Tirol (mit Südtirol), Niederösterreich, Oberösterreich und Burgenland.
Anklage wegen Teufelsbuhlschaft von sieben Frauen durch Heinrich Institoris und Jakob Sprenger. Der Prozeß scheitert durch das engagierte Auftreten des Tiroler Bischofs Martin Golser
Angeklagte: Elsa Plainacher
Vorwurf: Schuld an der Krankheit ihrer Enkelin (vermutlich Epilepsie)
Giftmord an ihrem Mann und ihren 4 Kindern
Urteil: Zur Richtstadt geschleift und verbrannt (27. September 1583)
Angeklagte: Kristina Schwaingerin
Kläger: Dorothea Höprantin
Gefangenschaft: Schloss Landeck
Das Geständnis der "Hexe" Schwaingerin nach Folter lautete, wie folgt: Vor drei Jahren sei ihr der Teufel das erste Mal in Gestalt eines schwarzen Mandls namens Peter erschienen. Nachdem sie bei ihm alle Heiligen und Gott selber verleugnete, bekam sie ein braunes und schwarzes Pulver. Damit konnte sie den Leuten Bosheiten antun. Außerdem habe sie ein Stühlchen bekommen, auf dem sie mit dem Mandl durch die Lüfte ritt.
Die Taten der Schwaingerin laut Protokoll waren folgende: Sie habe der Klägerin Dorothea an der Gesundheit geschadet. Sie sei Georg Zobl und zwei anderen Männern mehrmals in Gestalt eines Hundes erschienen und habe in deren Kellern Wein getrunken und Ziegenfleisch dazu gegessen. Sie habe dem Melchior Lampacher und seinem Gesinde Läuse geschickt und mehrere Butterkübel verzaubert. Weiters seien auf der Imster Alm durch ihr Pulver drei Kühe "erkrumpt" und in Gestalt eines Wolfes sei sie durch das Zammer Dorf bzw. die Alp gefahren.. Auch sei ihr in der Gefangenschaft das Peterl erschienen und habe ihr empfohlen, alles zu leugnen, um so dem Tod zu entkommen.
Sie wurde auf der Öd in der Urtl bei lebendigem Leib verbrannt.
Dieser Prozess nimmt eigentlich schon bei einem anderen Prozeß seinen Anfang. Klemens Perger hatte im Zauberer Jackl Prozess in Salzburg den Namen Emerentiana Pichler genannt. So wurde sie der Regierung in Innsbruck gemeldet und Anfang des Jahres 1679 in Lienz bei einer Razzia verhaftet.
Im März beteuerte sie in ihrem ersten Verhör ihre Unschuld, als ihr die Folter angedroht wurde, gab sie dann ihre Taten zu, wie z.B: Sie habe mit Quecksilber Mensch und Tier Schaden zugefügt, sei über den Berg gefahren, habe zur Musik dreier Teufel getanzt. Der Satan selbst habe sie besucht und die Hostien, die sie bei der Messe gestohlen habe, mit Füßen getreten. Man inhaftierte sie 10 Monate und nahm sie 60 mal ins Verhör, auch mehrmals unter Folter. Einmal redete sie viel, dann war sie wieder wortkarg oder widerrief das am Vortag Gesagte. Diese zermürbenden Verhöre dürften zu einer starken geistigen Verwirrung geführt haben, da sie schlußendlich auch den Mord an hunderten von Kindern und Frauen gestanden hatte. Auch ihre zwei ältesten Kinder mussten aussagen, wodurch sie ihre Mutter und schließlich sich selbst schwer belasteten.
Eine wichtige Rolle spielte auch der Lienzer Dekan Dr. Paulus von Dinzl. Dieser bestätigte, dass Emerentiana gebeichtet habe und so der Teufel nicht mehr in ihr stecken kann. Daher sei die Exortiation (Dämonenaustreibung) nicht notwendig.
Das Urteil lautete natürlich auf Tod. Aber wie? Weil Emerentiana erfolgreich bekehrt wurde, wurde sie zuerst erdrosselt, dann enthauptet und dann verbrannt. Wäre die Bekehrung nicht erfolgreich verlaufen, hätte man sie bei lebendigem Leib verbrannt. Auch die zwei Kinder wurden enthauptet. Das Urteil wurde im September 1680 vollstreckt.
"Zauberer Jackl", sein bürgerlicher Name war Jakob Koller, war Sohn eines Abdeckers ( Tierkadaververwerter ) und Freimannsknechtes ( Henkersgehilfe ). Seine Mutter war die anfangs August 1675 hingerichtete Malefikantin, Barbara Koller. Sie lehrte Jackl das "Handwerk" der Bettelei, der Betrügerei und des Stehlens. 1675 wurde sie zusammen mit Paul Kaltenpacher des Opferdiebstahls beschuldigt und später im August des selben Jahres aufgrund von Diebstahl und Zauberei hingerichtet.
Während dieses Prozesses jedoch bezichtigte sowohl Barbara K. als auch Paul K. Jackl der Komplizenschaft. Folgedessen erließ der Hofrat einen Haftbefehl gegen Jackl und die Suche nahm ihren Lauf ...
Am Karfreitag 1677 erhielt die Behörde eine Nachricht, die beinhaltete, dass Jackl tot sei. Doch diese Aussage wurde durch das Verhör des Bettelbuben Dionysus Feldner am 18. Mai 1677 widerlegt. Im Gegenteil es stellte sich sogar heraus , dass Jackl bereits eine ganze Gruppe von Anhängern, größtenteils Jugendlichen, um sich geschart hatte.
Matthias Thomas Hasendorfer war einer davon. Er berichtete während seines Verhörs davon, dass Zauberer Jackl ihn die Zauberei anzuwenden lehrte, und nannte verhängnisvollerweise noch eine Reihe von Bettelbuben, sprich Komplizen Jackl's.
Das hatte zur Folge, dass die Behörde von nun an nicht nur darauf bedacht war Zauberer Jackl zur Strecke zu bringen, sondern gleichfalls seine Komplizen, die zaubern und hexen konnten, aufzuspüren und zu vernichten. Grundsätzliches Ziel war es , die Ausbreitung der Zauberei besonders unter Jugendlichen zu stoppen. Kurzum, die Nachforschungen im ganzen Erzstift Salzburg liefen auf Hochtouren.
Die Geschichten um Jackl's Person wurden von Tag zu Tag einfallsreicher . Sie reichten von Jackl's vermeintlicher Fähigkeit sich in ein Tier zu verwandeln und sich unsichtbar zu machen bis hin zu seinen vermeintlichen Schandtaten als Kinder- und Frauenmörder. Die Folge davon war, dass sich neben dem Volk auch die ganzen Beamten vor Jackl fürchteten und ihn jeder zu meiden versuchte statt zu fangen.
Heute ist man der Meinung, dass Zauberer Jackl mit höchster Wahrscheinlichkeit ein Gauner, Dieb und Bettler war, der sich zusammen mit anderen Bettelbuben, in diesem Fall seine Komplizen, so seinen Lebensunterhalt bestritt. Ausgeschlossen ist jedoch, dass er ein Mörder war.
Er war der wohl legendärste Zauberer der Salzburger Landesgeschichte, der selbst nie gefasst werden konnte. Statt ihm haben aber im Zeitraum von 1675- 1681 insgesamt 139 Menschen den Tod gefunden - allein im Jahre 1681 nicht weniger als 109. 92 davon waren Jugendliche unter 21 Jahren. Jüngster Malefikant war vermutlich der zehnjährige Hanerl und Margarethe Reinbergerin dürfte mit ihren 80 Jahren die älteste gewesen sein.
Zusammenfassend ist der Zauberer Jackl Prozess ein ausgezeichnetes Beispiel dafür, wie im Rahmen einer Hexenverfolgung auch gegen harmlose Minderheiten, die abseits der Gesellschaft standen und mit Vorurteilen behaftet waren, äußerst radikal vorgegangen wurde