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Die Folter

 

Schon auf die leisesten Indizien hin wurde jemand der Zauberei verdächtigt. Zwei bis drei belastende Aussagen oder die Bezichtigung durch einen angeklagten Komplizen rechtfertigten eine Anklage. Aus Anklageprotokollen geht hervor, dass es Usus war, verfolgte Frauen, sobald sie verhaftet worden waren, zu foltern, und eine Verteidigung gar nicht erst zuzulassen. Da die Zauberei als crimen exceptum angesehen wurde, durften sich die Scharfrichter jeden Grad, jegliche Wiederholung und jede beliebige Dauer der Folterung erlauben. Deshalb waren drei- bis vierstündige Folterungen nichts Ungewöhnliches.

Für den Ablauf der Folter gab es genaue Leitfäden. Zuerst untersuchte man die Angeklagte auf diverse Gegenstände, wie etwa Amulette, um zu verhindern, dass sie aus irgendeiner Quelle die Energie des Bösen beziehen konnte, um dadurch die Folter ohne Schaden zu überstehen. Dabei mußte sich die Inquisitin entkleiden, wobei es häufig zu sexuellen Übergriffen kam. Danach wurden ihr sämtliche Haare geschert oder abgesengt, um eventuelle Hexenmale zu entdecken ( Leberflecken, Muttermale oder Warzen), welche ein weiteres wichtiges Indiz darstellten. Bei Auffinden solcher Hexenmale wurde die Nadelprobe angewandt. Man stach dabei mit einer Nadel in das Hexenmal, um die Empfindlichkeit zu überprüfen. Bei mangelnder Empfindlichkeit und Fehlen von Blut war das Hexenmal ein unumstößliches Indiz für den Teufelspakt.

Vor der Folter wurde der Inquisitin ein geweihtes Kleid mit christlichen Symbolen angelegt, um Einwirkungen seitens des Teufels bei der Folter vorzubeugen. Dann begann man die Angeklagte zu fesseln, ihr die Folterwerkzeuge zu zeigen und diese ausführlich zu erklären, um die Inquisitin zu einem freien Geständnis zu bringen. Hatte man keinen Erfolg, begann die Tortur.


Für gewöhnlich begann man die Folter mit dem Daumenstock, indem man ihre Daumen in eine Art Schraubstöcke steckte. Diese wurden langsam zugeschraubt. Half der Daumenstock nicht, so wurden die Beinschrauben oder "spanische Stiefel" angelegt. Durch diese wurden Waden- und Schienbein glatt gepresst, bei aggressiver Anwendung, begannen diverse Knochen zu splittern und der Fuß wurde gequetscht. Um die Qual zu erhöhen, wurde von Zeit zu Zeit mit einem Hammer auf die angelegten Schrauben geschlagen. Um das Jammergeschrei der Gefolterten zu unterdrücken wurde ihnen ein Capistrum in den Mund gesteckt. Der nächste Grad der Folterung war die Expansion oder auch Elevation genannt.

Bei der Expansion wurden den Angeklagten die Hände auf den Rücken gebunden und diese an einem Seil befestigt. Mit Hilfe des Seiles wurde die Angeklagte meist über eine Leiter, bei der oft in der Mitte eine Sprosse mit kurzen, spitzen Hölzern (auch "gespickter Hase" genannt) angebracht war, in die Höhe gezogen, bis die Arme ganz verdreht über dem Kopf standen. Diese Prozedur wurde mehrmals wiederholt.





Bei der Elevation wurden die Hände der Angeklagten auf den Rücken gebunden und an diesen wurden sie dann über eine Rolle mit einem Seil emporgezogen und längere Zeit hängen gelassen. Sodann ließ man sie wieder bis knapp auf den Boden hinabschnellen , um sie wieder aufzuziehen. Erfolgte noch immer kein Geständnis, so wurden der Angeklagten schwere Gewichte an die Füße gebunden und man ließ sie so oft eine halbe, oft eine ganze Stunde hängen, wobei man sie noch mit der Hakenpeitsche bearbeitete. Half auch diese abartige Form der Tortur nichts, so wurde der Angeklagten brennender Schwefel oder brennendes Pech auf den nackten Körper geträufelt, oder man hielt ihr brennende Kerzen unter die Arme, unter die Fußsohlen und Genitalien. Manchmal wurden der Angeklagten im letzten Grad der Folterung auch Arm- und Schulterknochen aus ihren Gelenken herausgebrochen. So ließ man sie dann, mit den Händen hinter den Kopf gebunden, aufziehen und wiederum längere Zeit hängen, oft wurden zusätzlich nochmals Daumenschrauben und die spanischen Stiefel angelegt.


Führte auch diese nicht zum Ziel, so wurde ein neuer Termin (meist 1 bis 2 Tage darauf) zur "Fortsetzung" der Tortur angesetzt, da die Wiederholung der Folter nicht erlaubt war. War sie ja durch die Idee des Gottesurteils legitimiert. Um einen Selbstmord zu verhindern, sorgte der Richter dafür, dass die Angeklagte niemals allein gelassen wurde. An dem festgesetzten Tag versuchte der Richter erneut die Angeklagte zu einem "freiwilligen" Geständnis zu bringen. Blieb auch dieser Versuch erfolglos, so wurde die Angeklagte wieder zur Folterung geführt. Während die Angeklagte erneut gefesselt wurde, lies ihr der Richter die Aussagen ihrer Mitangeklagten unter Verschweigung der Namen vorlesen und rief ihr zu: "Du siehst also, dass du durch Zeugen überführt bist!". War auch diese Folter erfolglos, so ließ man die Angeklagte doch noch nicht frei, sondern man sperrte sie in ein Castrum (Hexenturm). Nach einigen Tagen ließ man die Angeklagte durch bestimmte Frauen besuchen, die sich mit ihr unterhielten und ihr versprachen, dass sie ihr die Freiheit verschaffen wollten, wenn die Angeklagte ihnen nur einige Hexereien lehren wollte. Diese Methode war oft erfolgreich, da zu diesem Zeitpunkt die erlebten Greueltaten und Erniedrigungen die Angeklagte bereits in den Wahnsinn getrieben hatten, in dem sie selbst an die Wahrheit der ihre nachgesagten Taten glaubte, auch wenn sie diese nie begangen hatte. Bei besonders willensstarken Frauen blieb aber auch dieser Versuch erfolglos. War dies der Fall, so konnte der Richter die Angeklagte aber auch nur zum Schein zur Hinrichtung führen lassen, um sie auf dem Weg dorthin zur Reue zu bringen. Hüllte sich die Angeklagte immer noch in Schweigen, so hatte sie der Richter in lebenslängliche Haft zu nehmen. Legte die Angeklagte jedoch endlich ein Geständnis ab, so sollte sie bald durch das Feuer hingerichtet werden.

War erst einmal der Prozess über einer Person eröffnet, so entkam sie nur sehr selten dieser Spirale der Bestialität.