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LEHRPLANBEISPIELE FÜR DIE INFORMATIONS-TECHNISCHE GRUNDBILDUNG IN DER SONDERSCHULE ALS AUSDRUCK DER WACHSENDEN BEDEUTUNG VON INFORMATIONSTECHNIKEN IN DER GESELLSCHAFT

  DER ÖSTERREICHISCHE LEHRPLAN FÜR INFORMATIK IN DER SONDERSCHULE VOM 6. AUGUST 1993

 1. ERSTER TEIL

 Zunächst wurde im ersten Teil des Lehrplanes der Allgemeinen Sonderschule unter den Allgemeinen Bestimmungen zu Punkt 3. BESONDERE BILDUNGSAUFGABEN UND FÄCHERÜBERGREIFENDE LERNBEREICHE die "Vorbereitung auf die Anwendung von Informations- und Kommunikationstechniken (insbesondere in der 6., 7. und 8. Schulstufe)" als neues Unterrichtsprinzip aufgenommen.

 Unter den ALLGEMEINEN BESTIMMUNGEN wurde in den Lehrplan ein Punkt neu eingefügt:

4a. FÄCHERÜBERGREIFENDE INTEGRATION VON INFORMATIONS- UND KOMMUNIKATIONSTECHNIKEN IN DIE UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

 Die Anwendung von Computern bringt Chancen und Möglichkeiten für Schülerinnen und Schüler von Sonderschulen in verschiedenen Einsatzbereichen und nach unterschiedlichen Ansätzen:

  • Computer als Lernhilfsmittel (Computerunterstützter Unterricht)

  • Computer als prothetisches Hilfsmittel

  • Computer als Hilfsmittel für basales Funktionstraining und/oder als therapeutisches Hilfsmittel

  • Informationstechnische Grundbildung an Sonderschulen als Vorbereitung auf die Arbeits- und Berufswelt

 Diese vier Aspekte des Einsatzes von Computern an Sonderschulen bestimmen den Aufbau des didaktisch-methodischen Konzeptes der Integration von Informations- und Kommunikationstechniken.

Bei den drei erstgenannten Verwendungsarten ermöglicht die sinnvolle Verwendung eines elektronischen Hilfsmittels mit allenfalls behinderungsspezifischen Adaptierungen den Kindern mit besonderen Förderbedürfnissen eine wesentliche Verbesserung der Lern- und Entwicklungsmöglichkeiten.

Diesen Kindern werden durch computergestützte Lern- und Kommunikationshilfen neue Möglichkeiten eröffnet, sich aktiv an Unterricht und Schulleben zu beteiligen. Zudem unterstützt der Computer die Förderung von Kindern mit Teilleistungsstörungen, insbesondere in den Bereichen der Wahrnehmung, Motorik und Sprache. Diese gegenüber nichtbehinderten Kindern wesentlich erweiterten Funktionen des Computers liefern auch die Begründung, daß keine Schulstufenzuordnung erfolgt, sondern der Computer in allen Schulstufen für sonderpädagogische Aufgabenstellungen nutzbar gemacht werden kann.

Der Unterricht und die Förderung in diesen Einsatzbereichen erfordert die Bereitstellung einer ausreichenden Anzahl von Computern sowie die entsprechende Ausstattung mit Software.

 In der Oberstufe (6., 7. und 8. Schulstufe) wird in allen Unterrichtsgegenständen der Ansatz der informations- und kommunikationstechnischen Grundbildung zu beachten sein, der eine bessere Vorbereitung auf die spätere Arbeits- und Berufswelt sowie die persönliche Lebensbewältigung zum Ziel hat.

 Dabei sind von allen Unterrichtsgegenständen ihre jeweiligen Aspekte beizutragen, und den Schülerinnen und Schülern je nach den Gegebenheiten des Unterrichtsgegenstandes Möglichkeiten zu eröffnen, besonders durch praktische Übung Erfahrungen im Umgang mit Computern zu sammeln und auszuwerten.

 Dieser integrative fächerübergreifende Ansatz wird durch das Klassenlehrersystem begünstigt.

 2. ZWEITER TEIL

 Im zweiten Teil des Sonderschullehrplanes ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL ist folgender Absatz dazugekommen:

In allen Schulstufen ist im Rahmen der durch die Behinderung gegebenen Möglichkeiten zu einer grundsätzlichen und anwendungsorientierten Auseinandersetzung mit den Informations- und Kommunikationstechniken sowie zu einer sinnvollen Nutzung dieser Techniken hinzuführen.

 3. DRITTER TEIL

 Im dritten Teil des Sonderschullehrplanes wurden die ALLGEMEINEN DIDAKTISCHEN GRUNDSÄTZE in folgenden Punkten ergänzt:

 zu 3. Lebensbezogenheit und Anschaulichkeit

Neben der direkten Anschauung (z.B. bei LEHRAUSGÄNGEN) kommt Lehrmitteln besondere Bedeutung zu. Die Lehrmittel müssen sorgfältig und auf die jeweiligen didaktischen Ziele bezogen ausgewählt werden. Oft ist es notwendig, Lehrmittel nach den individuellen Bedürfnissen der Kinder zu modifizieren oder überhaupt erst herzustellen. Die Auswahl der audio-visuellen Unterrichtsmittel richtet sich nach den Kriterien der inhaltlichen Klarheit, der überschaubaren Handlungseinheiten und der sprachlichen Verständlichkeit, wobei es manchmal notwendig sein kann, zusätzliche Verständnishilfen zu bieten (Vereinfachung, Auslassung unwesentlicher Bild- und Textangebote u.a.). Die Möglichkeiten des lernunterstützenden Einsatzes von Informations- und Kommunikationstechniken mit geeigneter Software sind sinnvoll zu nutzen.

zu 6. Aktivierung und Motivierung

- der Einsatz von Computern erweist sich oft als wirksames Motivierungs- und Aktivierungsmittel

zu 7. Differenzierung und Individualisierung

(Als Maßnahmen der inneren Differenzierung bieten sich an:).....

- der Einsatz von besonders auf Differenzierung und Individualisierung abgestimmten Programmen für Computer u.a.

 zu 8. Besondere Lernhilfen

(Als besondere Lern- und Einprägungshilfen sind zu nennen:)

- die Nutzung der Möglichkeiten des computerunterstützten Unterrichts

 zu 9. Sicherung und Kontrolle des Unterrichtsertrages

Als wirksames Mittel für motivierende und individualisierende Übungs- und Wiederholungsformen hat sich der Einsatz von computerunterstützten Unterrichtsformen erwiesen.

 zu 10. Therapeutische und funktionelle Übungen

Der Einsatz dieser Übungen kann einerseits planmäßig entsprechend der festgestellten Schwächen und andererseits situationsgebunden im Gelegenheitsunterricht erfolgen. Anregungen zur Gestaltung ergeben sich auch aus bereits vorhandenen Förderprogrammen. Auch bestimmte Programme für Computer bieten Anwendungsmöglichkeiten an, die zum Beispiel in den Bereichen Aufmerksamkeit, Konzentration, Gedächtnistraining, Wahrnehmung, visomotorische Koordination, basales Funktionstraining usw. als therapeutisches Hilfsmittel wirkungsvoll eingesetzt werden können.

 4. VIERTER TEIL

 GESAMTSTUNDENANZAHL UND STUNDENAUSMASZ DER PFLICHTGEGENSTÄNDE, DES FÖRDERUNTERRICHTS, DER VERBINDLICHEN ÜBUNGEN, DER FREIGEGENSTÄNDE UND UNVERBINDLICHEN ÜBUNGEN

 a) Als unverbindliche Übungen können im Rahmen der Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen in der Oberstufe (6., 7. und 8. Schulstufe) bis zu 80 Jahresstunden für Einführung in die Informatik angesetzt werden. Im Sinne einer flexiblen Organisation kann die Einführung in die Informatik semesterweise oder epochal geblockt oder im gleichen Wochenstundenausmaß während des ganzen Unterrichtsjahres geführt werden.

b) Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen, sind für Einführung in Informatik für die 6., 7. und 8. Schulstufe je zwei Wochenstunden als unverbindliche Übung vorgesehen.

5. SIEBENTER TEIL

In den UNVERBINDLICHEN ÜBUNGEN wird die INFORMATIONSTECHNISCHE GRUNDBILDUNG neu aufgenommen:

INFORMATIONSTECHNISCHE GRUNDBILDUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die informationstechnische Grundbildung hat in der Allgemeinen Sonderschule das Ziel, die auf diesem Gebiet in den übrigen Unterrichtsgegenständen gewonnenen Fertigkeiten, Fähigkeiten, Kenntnisse, Erfahrungen und Einstellungen zu vertiefen bzw. zu erweitern.

Die unverbindliche Übung soll den Schülerinnen und Schülern der Allgemeinen Sonderschule entsprechend ihren Anlagen, ihrer Entwicklung und ihren physischen und psychischen Voraussetzungen einen Zugang zur modernen Technologie ermöglichen und auf deren Einsatzmöglichkeiten für persönliche und berufliche Lebensbereiche aufmerksam machen.

 Die Schülerinnen und Schüler sollen

- Sicherheit im Umgang mit und in der Bedienung von Computern gewinnen,

- Einblicke in die Arbeitsweisen dieser Technologien und ihre verschiedenen Anwendungsmöglichkeiten gewinnen,

- den verantwortlichen Umgang mit technischen Geräten lernen,

- Maßnahmen zur Verhinderung gesundheitlicher Beeinträchtigungen durch die Arbeit an den Geräten sowie

- die vielfältigen Möglichkeiten, aber auch die Grenzen und Gefahren neuer Technologien kennen und

- die Möglichkeiten von Informationstechnologien im Hinblick auf die Kompensation der eigenen Behinderung kennenlernen und solche Kompensationsmöglichkeiten in die Lebensrealität aktiv einbeziehen lernen.

 LEHRSTOFF/LERNINHALTE:

(Hinweise)

Kenntnis der für die Bewältigung konkreter Situationen am Computer notwendigsten Fachausdrücke:

Die Erarbeitung von Fachausdrücken sollte in den konkreten Vollzug von Handlungen am und mit dem Computer eingebettet werden. 

Überblick über wesentliche Bestandteile und die Funktionsweise einer Datenverarbeitungsanlage:

Aufgaben, Zusammenwirken, Datenfluß;

Ein- und Ausgabeeinheiten, Zentraleinheit (Verarbeitung), Speichereinheiten...

 Computer als Werkzeug

Fähigkeit mit Computer umzugehen:

Handhabung von Eingabegeräten (Tastaut, Maus, Joy-Stick...), Datenträger, Drucker...

 Einblick in den Aufbau fertiger Computerprogramme:

Gliederung, Eingabe, Verarbeitung, Ausgabe...

 Kennenlernen der vielfältigen Einsatzmöglichkeiten der neuen Techniken:

Im persönlichen Bereich, in der Schule, im Haushalt, im Freizeitbereich, in der Arbeits- und Berufswelt, in den Medien, in Forschung und Wissenschaft, durch den Staat...

 Fähigkeit, mit ausgewählten Standardwerkzeugen umzugehen:

z.B. mit einem Textverarbeitungsprogramm (Laden, Verändern, Speichern, Drucken...

 Auswirkungen der computergestützten Informations- und Kommunikationstechniken auf Arbeits- und Berufsleben sowie auf den persönlichen Lebensraum

(Arbeitsmarktveränderungen, Wandel von Berufsbildern und Berufsanforderungen...)

 Grenzen und Gefahren

(Gesundheitliche Aspekte, Datenschutz, gesellschaftliche Aspekte)

 DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE:

Der Lehrstoff und die Hinweise dazu haben Angebotscharakter. Die exemplarische Auswahl richtet sich nach den Erfordernissen der Schülerinnen und Schüler und den Möglichkeiten der Schule. Die Auseinandersetzung mit dem Lehrstoff soll anhand von konkreten Beispielen aus allen Lebensbereichen unter Berücksichtigung der individuellen Bedingungen der Schülerinnen und Schüler erfolgen.

 Die praktischen Übungen an den Computern dienen insbesondere auch dem Abbau der Schwellenangst, dem Kennenlernen wichtiger Funktionen der technischen Geräte und dem Sicherwerden bei der Arbeit mit den neuen Techniken.

 Kommunikationstechnische Bildung ist integraler Bestandteil einer zeitgemäßen Allgemeinbildung, dient somit der Chancengleichheit sowie dem Heben des Selbstvertrauens, des Selbstwertgefühls und dem Ausbau der Gesamtpersönlichkeit, und verbessert somit die Möglichkeiten der beruflichen und sozialen Integration.

 Der komplexe Bereich neuer Technologien und neuer Techniken bedarf auch adäquater kooperativer Arbeitsformen. Unterrichtsformen wie Gruppenarbeit, Teamarbeit und projektorientierter Unterricht sind dem Unterrichtsgegenstand Informatik besonders angemessen.

 Das Verständnis für Einsatz und Auswirkungen neuer Technologien soll nach Möglichkeit durch Lehrausgänge oder Exkursionen, aber auch durch den vielseitigen Einsatz von verschiedenen Medien und durch eine abwechslungsreiche Unterrichtsgestaltung gefördert werden.

 KONZEPTE FÜR DIE INFORMATIONSTECHNISCHE GRUNDBILDUNG DER SONDERSCHULEN IN DEUTSCHLAND

 GESAMTKONZEPT FÜR DIE ITB IN DER SCHULE IN BAYERN; 1990:

Behinderten Schülern wird ihren Anlagen und ihrer individuellen Entwicklung gemäß eine informationstechnische Grundbildung vermittelt. Sie sollen dabei aufmerksam werden auf die Einsatzmöglichkeiten dieser neuen Techniken in ihren persönlichen und beruflichen Lebensbereichen. Außerdem soll ihnen Informatikunterricht angeboten werden, soweit dies nach Art der Behinderung möglich und naheliegend ist. Behinderten Schülern, die in ihrer Kommunikation gestört oder sinnesbeeinträchtigt sind, werden darüber hinaus durch computerunterstützte Lern- und Kommunikationshilfen neue Möglichkeiten eröffnet, sich aktiv an Unterricht und Schulleben zu beteiligen. Zudem unterstützt der Computer die diagnosegeleitete Förderung von behinderten Schülern mit Teilleistungsstörungen, insbesondere in den Bereichen Wahrnehmung, Motorik und Sprache.

 RAHMENKONZEPT ZUR "INFORMATIONS- UND KOMMUNIKATIONS-TECHNISCHEN BILDUNG" FÜR DAS LAND NORDRHEIN-WESTFALEN:

Nach einer Arbeitsgruppe am Landesinstitut in Soest, die eine Konzeption für die informationstechnische- und kommunikationstechnische Grundbildung in Nordrhein-Westfalen entwickelte, wird es als Aufgabe aller Schulen (damit auch für die Schule für Lernbehinderte) angesehen, auf die vielfältig möglichen Konfrontationen mit neuen Technologien vorzubereiten und zwar mittels einer fächerübergreifenden, projektartig organisierten Informations- und kommunikationstechnologischen Grundbildung. Dabei wird die Heranführung der Schülerinnen und Schüler an die Computertechnik durch den Umgang mit dieser Technik in unterschiedlichen Anwendungszusammenhängen angestrebt.