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BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN, DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE SOWIE LEHRSTOFFE

(LERNINHALTE  LERN ZIELE) FÜR DIE PFLICHTGEGENSTÄNDE

 1. GESAMTUNTERRICHT (grundlegender Unterricht in lebensbedeutsamen Handlungsfeldern)

1.1. Strukturgitter 1: Erfahren, Erleben und Entfalten der eigenen Person - Aufbau eines Lebenszutrauens -

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der eigene Körper ist das erste Erlebnis- und Lernfeld in der menschlichen Entwicklung. Durch körperliche Nähe und körpernahe Angebote lernt ein Mensch Kontakte zu seiner Umwelt aufzubauen Informationen zu übernehmen und sich somit in seinem Erleben zu bereichern.

Je umfassender Schülerinnen und Schüler diese Lernprozesse vollziehen, desto differenzierter wird ihre Ich- und Persönlichkeitsentwicklung und damit der Aufbau ihres Lebenszutrauens gelingen. Dies wiederum ist Voraussetzung für eine den jeweiligen Fähigkeiten entsprechende Selbstverwirklichung.

Didaktische Grundsätze:

Die Befriedigung der Bedürfnisse nach Nahrungsaufnahme, nach Körperkontakt und emotionaler Zuwendung muß als kommunikatives Geschehen begriffen und im gesamten Tagesablauf geleistet werden.

  • Zeit besteht oft noch nicht im Bewußtsein der Schüler, sondern geht aus der Abfolge ihrer Handlungen hervor. Durch die zeitliche Strukturierung des Tagesablaufes soll dieser für die Schüler überschaubar werden sowie ihre Neugierde und Erwartung wecken. Die Schüler müssen schritt weise an eine selbständige Einteilung von verschiedenen Aufgaben herangeführt werden. Durch die Erfahrung von gebundenen und ungebundenen Zeiten so] das Bewußtsein für Freizeit entwickelt werden.
  • Für die Entwicklung des Selbstkonzeptes stellt die Entwicklung eines Körperkonzeptes eine bedeutsame Stufe dar. Der Unterricht muß den Schülerinnen und Schülern vielfältige Möglichkeiten bieten, damit sie die Fähigkeiten ihres Körpers kennen- und akzeptieren lernen.
  • Unterschiedlichste Materialien beinhalten wesentliche Informationen, regen zu Kreativität und Aktivität an und vermitteln Einsichten und Erfahrungen. Das Angebot und die Auswahl der Materialien soll so erfolgen, daß Neugier und Spielmotivation der Schüler angeregt werden.
  • Räumliche Orientierungsfähigkeit wird in einem länger dauernden Entwicklungsprozeß erworben und dient der Verbesserung der Handlungsfähigkeit der Schüler. Sie lernen den Raum für sich zu strukturieren und zu einem sachgerechten Raumverhalten zu gelangen. Durch die Weiterentwicklung elementarer Wahrnehmungsleistungen (Sehen, Hören, Tasten, Fühlen. Raum - Lage - Wahrnehmung) soll es den Schülerinnen und Schülern ermöglicht werden, ihr räumliches Umfeld zu erweitern, zu erforschen und für sich zu nutzen.
  • Sexualerziehung ist ein unverzichtbarer Bestandteil der Gesamterziehung. Da die Schülerinnen und Schüler hinsichtlich ihrer sexuellen Entwicklung in der Regel auf sehr unterschiedlichen Stufen stehen, muß im Einzelfall entschieden werden, welche Angebote einzelne Schüler brauchen.
  • Als präventive Maßnahme gegen sexuellen Mißbrauch an Kindern und Jugendlichen sollen die Schülerinnen und Schüler in einer für sie verständlichen Weise darauf hingewiesen werden, was unter Mißbrauch zu verstehen ist und wie sie sich schützen und wehren können. Die sieben Prinzipien der präventiven Arbeit sollen den Kindern in spielerischer Weise nahegebracht werden.
  • Das Schulleben muß eine breite Palette an Interaktionen ermöglichen und soll so gestaltet werden, daß Beziehungen zwischen den Schülerinnen und Schülern entstehen und gepflegt werden. da gerade oft Kinder mit erhöhtem Förderbedarf wenig Möglichkeit zur Kontaktaufnahme finden.