BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN, DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE SOWIE LEHRSTOFFE
(LERNINHALTE LERN ZIELE) FÜR DIE PFLICHTGEGENSTÄNDE
1. GESAMTUNTERRICHT (grundlegender Unterricht in
lebensbedeutsamen Handlungsfeldern)
1.1. Strukturgitter 1: Erfahren, Erleben und Entfalten der eigenen Person - Aufbau
eines Lebenszutrauens -
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der eigene Körper ist das erste Erlebnis- und Lernfeld in der
menschlichen Entwicklung. Durch körperliche Nähe und körpernahe Angebote lernt ein
Mensch Kontakte zu seiner Umwelt aufzubauen Informationen zu übernehmen und sich somit in
seinem Erleben zu bereichern.
Je umfassender Schülerinnen und Schüler diese Lernprozesse
vollziehen, desto differenzierter wird ihre Ich- und Persönlichkeitsentwicklung und damit
der Aufbau ihres Lebenszutrauens gelingen. Dies wiederum ist Voraussetzung für eine den
jeweiligen Fähigkeiten entsprechende Selbstverwirklichung.
Didaktische Grundsätze:
Die Befriedigung der Bedürfnisse nach Nahrungsaufnahme, nach
Körperkontakt und emotionaler Zuwendung muß als kommunikatives Geschehen begriffen und
im gesamten Tagesablauf geleistet werden.
- Zeit besteht oft noch nicht im Bewußtsein der Schüler, sondern geht aus der Abfolge
ihrer Handlungen hervor. Durch die zeitliche Strukturierung des Tagesablaufes soll dieser
für die Schüler überschaubar werden sowie ihre Neugierde und Erwartung wecken. Die
Schüler müssen schritt weise an eine selbständige Einteilung von verschiedenen Aufgaben
herangeführt werden. Durch die Erfahrung von gebundenen und ungebundenen Zeiten so] das
Bewußtsein für Freizeit entwickelt werden.
- Für die Entwicklung des Selbstkonzeptes stellt die Entwicklung eines Körperkonzeptes
eine bedeutsame Stufe dar. Der Unterricht muß den Schülerinnen und Schülern
vielfältige Möglichkeiten bieten, damit sie die Fähigkeiten ihres Körpers kennen- und
akzeptieren lernen.
- Unterschiedlichste Materialien beinhalten wesentliche Informationen, regen zu
Kreativität und Aktivität an und vermitteln Einsichten und Erfahrungen. Das Angebot und
die Auswahl der Materialien soll so erfolgen, daß Neugier und Spielmotivation der
Schüler angeregt werden.
- Räumliche Orientierungsfähigkeit wird in einem länger dauernden Entwicklungsprozeß
erworben und dient der Verbesserung der Handlungsfähigkeit der Schüler. Sie lernen den
Raum für sich zu strukturieren und zu einem sachgerechten Raumverhalten zu gelangen.
Durch die Weiterentwicklung elementarer Wahrnehmungsleistungen (Sehen, Hören, Tasten,
Fühlen. Raum - Lage - Wahrnehmung) soll es den Schülerinnen und Schülern ermöglicht
werden, ihr räumliches Umfeld zu erweitern, zu erforschen und für sich zu nutzen.
- Sexualerziehung ist ein unverzichtbarer Bestandteil der Gesamterziehung. Da die
Schülerinnen und Schüler hinsichtlich ihrer sexuellen Entwicklung in der Regel auf sehr
unterschiedlichen Stufen stehen, muß im Einzelfall entschieden werden, welche Angebote
einzelne Schüler brauchen.
- Als präventive Maßnahme gegen sexuellen Mißbrauch an Kindern und Jugendlichen sollen
die Schülerinnen und Schüler in einer für sie verständlichen Weise darauf hingewiesen
werden, was unter Mißbrauch zu verstehen ist und wie sie sich schützen und wehren
können. Die sieben Prinzipien der präventiven Arbeit sollen den Kindern in spielerischer
Weise nahegebracht werden.
- Das Schulleben muß eine breite Palette an Interaktionen ermöglichen und soll so
gestaltet werden, daß Beziehungen zwischen den Schülerinnen und Schülern entstehen und
gepflegt werden. da gerade oft Kinder mit erhöhtem Förderbedarf wenig Möglichkeit zur
Kontaktaufnahme finden.