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Die Bergordnung
von VOL Martha Bogensberger

Ramingstein besitzt seit dem Jahre 1459 eine Bergordnung, die "Magna Charta Ramingstein" genannt wird. Vor mehreren Jahren entdeckte man im Schloss Krumau in Tschechien eine Abschrift. Der ehemalige Besitzer dieses Schlosses, Fürst Schwarzenberg, holte sie vor kurzem nach Österreich zurück. Die Gemeinde Ramingstein besitzt seither eine Fotografie dieser Bergordnung.

In der Bergordnung wird das Leben und die Arbeit der Knappen geregelt. Nun einige interessante Einzelheiten aus dieser Bergordnung: Ein Knappe musste einen Teil des gewonnenen Erzes an den Fürsterzbischof,
der der Besitzer dieses Gebietes war, abliefern, und zwar den zehnten Teil (den Zehent).
Zur Versorgung der Knappen und ihrer Familien wurde ihnen die Abhaltung eines Wochenmarktes genehmigt.
Die Arbeitszeit wurde geregelt: im Sommer mussten die Knappen von 6 Uhr morgens bis 6 Uhr abends arbeiten, im Winter von 8 Uhr bis 4 Uhr, an Samstagen allerdings nur bis Mittag. An kirchlichen Feiertagen ( Ostern,
Pfingsten Weihnachten, ..) hatten sie frei. Der tägliche Weg zu und von den Gruben wurde als Arbeitszeit gerechnet.
Jedem Knappen wurde ein Teil seines Lohnes abgezogen und in die "Bruderlade" eingezahlt. Dieses "Brudergeld" wurde für die Altersversorgung der Knappen, für die Versorgung von Witwen und Waisen und zur Bezahlung von Arztkosten verwendet. Das war also eine Form der Sozialversicherung. Die Bergleute wurden verpflichtet, das gewonnene Erz an den Fürsterzbischof, bzw. an den von ihm eingesetzten Wechsler zu verkaufen.
Damit bestimmte dieser aber auch den Preis.